Internat des Rheinischen Blindenfürsorgeverein 1886, Düren

Einleitung

Einrichtungszweck

Das Internat des Rheinischen Blindenfürsorgevereins bietet in Düren in der LVR- Louis-Braille-Schule Förderschwerpunkt Sehen ein Wohnangebot für 75 Schüler zur Sicherstellung des Schulbesuches und um der Schulpflicht nachzukommen. Die Einrichtung betreut Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene mit einer oder mehreren Sinnesbehinderungen wie Blindheit, Gehörlosig- und Schwerhörigkeit sowie Schüler mit einer Mehrfachbehinderung, die sowohl eine körperliche oder geistige Behinderung als auch Verhaltensauffälligkeiten, Epilepsie, Autismus etc. beinhalten kann.

Das Internat trägt in enger Zusammenarbeit mit der Schule zur Erfüllung des pädagogischen Auftrages der Einrichtung maßgeblich bei.
Der Erziehungsauftrag ergibt sich aus den entsprechenden rechtlichen Grundlagen, SGB XII (Sozialgesetzbuch zu Sozialhilfe/Eingliederungshilfe), KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz), Schulgesetz und den von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten delegierten Erziehungsrechten und Erziehungspflichten.
Das Internat ist eine Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Mehrfachbehinderung auf der Grundlage des Landesrahmenvertrages NRW gemäß § 79 SGB XII.


Träger

Träger der Einrichtung ist der Rheinische Blindenfürsorgeverein 1886 Düren, der in Düren drei weitere Einrichtungen für blinde und mehrfachbehinderte Menschen unterhält.

Der Landschaftsverband Rheinland mit Sitz in Köln organisiert und koordi-niert als überörtlicher Träger der Sozialhilfe die Kostenübernahme der Internatsbetreuung. Auch ist hier die Fachaufsicht/Heimaufsicht über die Einrichtung angesiedelt (Landesjugendamt beim LVR).


Zielgruppe

Einzugsgebiet

Die LVR Förderschule Louis-Braille-Schule Förderschwerpunkt Sehen in Düren ist die einzige Schule für Blinde im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland, der ein Internat angeschlossen ist. Daher umfasst das Einzugsgebiet der Schule und des Internates das gesamte Rheinland.

Aufnahmekriterien

Im Internat des Rheinischen Blindenfürsorgevereins in Düren werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis maximal 25 Jahren betreut. Unter bestimmten Kriterien, die vom Kostenträger gestellt sind, haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf eine Internatsunterbringung aus Mitteln der Eingliederungshilfe im Sinne des § 53 SGB XII.
Hauptkriterium ist eine bestimmte Entfernung bzw. Dauer der Beförderungszeit zum Schul- und Wohnort. In Einzelfällen können auch familiäre Gegebenheiten oder aus der Behinderung des Kindes resultierende Voraussetzungen die Internatsaufnahme begründen. Voraussetzung für die Internatsaufnahme ist die Zustimmung der Eltern oder der Sorgeberechtigten, welche diese in einem Antrag auf Internatsunterbringung und Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger an das örtliche Sozialamt stellen.

Förderschwerpunkt

Das Internat hat den Auftrag, Schüler mit Sinnesbehinderung, geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung aller Altersgruppen zu unterstützen, so dass sie ihrer Schulpflicht nachkommen können und in ihrer persönlichen Entwicklung optimal gefördert werden.

Die Grundlage der Förderung beruht auf dem familienergänzenden Prinzip und soll die in der Familie begonnene Erziehung unterstützen, intensivieren und ergänzen. Sie setzt an den Stärken der Kinder und Jugendlichen an und kompensiert die Schwächen. Die pädagogische Zielsetzung ist Hilfe zur Selbsthilfe und Befähigung zur Teilhabe.
Es ist der Anspruch des Internates, die Schüler mit Sinnesbehinderung, geistiger, körperlicher und komplexer Behinderung in allen Altersgruppen möglichst ganzheitlich zu betreuen, das heißt, Förderung, Betreuung und Pflege bilden eine pädagogische Einheit.
Hierbei richtet sich die Art und Intensität der Hilfe und Assistenz individuell nach der Ausgangslage des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen.


Versorgungsleistungen

Gelände, Gebäude, Raumprogramm

Das Internat liegt in einem Wohngebiet im Norden Dürens. Durch die örtlichen Gegebenheiten und die Nähe zur Dürener Innenstadt sowie zu Bus- und Bahnhof besteht ein lebensnahes Wohnumfeld mit einer guten Infrastruktur.
Sieben unserer Internatsgruppen befinden sich in Bungalows innerhalb des Schulgeländes, wo auch die Schulgebäude, Schulverwaltung, Förder- und Medienzentrum, Hauswirtschaftszentrum, Turn- und Gymnastikhalle, Schwimmbad, Sportplatz, Laufbahn sowie Werkstatt- und Funktionsgebäude angesiedelt sind. Außerhalb des Schulgeländes in unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich zusätzlich ein Internatsgebäude mit drei Wohngruppen.
Die Internatshäuser sind auf die Bedürfnisse und Handicaps der Kinder und Jugendlichen hin ausgerichtet.
Auf dem Gelände stehen den Internatskindern Einrichtungen wie Bällebad, Snoezelenraum, Trampolin, Airtramp, Spielplatz, Grillhütte, Schwimmbad zur Verfügung - somit wird ein vielfältiges Spektrum an diversen Anregungsmöglichkeiten geboten.

Platzzahl, Gruppenformen und Gruppengrößen

Im Internat stehen 75 Plätze zur Verfügung.
Es gibt neben den reinen Internatsgruppen (Öffnungszeiten in den Schulwochen von Montag bis Freitag) auch zwei Wohngruppen, die Plätze für eine ganzjährige Betreuung vorhalten (Dauergruppe und Kombigruppe, insgesamt 12 Plätze). In den Intensivfördergruppen leben sechs bis acht, in den Integrativgruppen acht bis neun Bewohner.

Wohnsituation, Ausstattung und Technik

Es stehen Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung. Bei der Verteilung der Kinderzimmer wird darauf geachtet, welche Kinder und Jugendlichen gut zusammen passen.
Dabei können sich auch die Schüler und Eltern an der Gestaltung der Kinderzimmer aktiv beteiligen. Zusätzlich zu der in jedem Bewohnerzimmer vorhandenen Standardausstattung besteht die Möglichkeit, nach Absprache mit der Gruppe eigene Dekorations- und Ausstattungsgegenstände mit einzubringen. Je nach Art der Behinderung werden auch spezielle Hilfsmittel gebraucht, wie z.B. Pflegebett, Pflegehochbett, Lifter, Toilettenstuhl, Lagerungskeile, Stehbrett, GehHilfe, etc. Diese sind zum Teil in der Einrichtung vorhanden, persönliche Hilfsmittel werden von den Bewohnern mitgebracht.

Hauswirtschaft und Verpflegung

Im Bereich der Verpflegung ist die Versorgung der Internatsschüler durch die Zentralküche des Rheinischen Blindenfürsorgevereins sichergestellt. Von dieser Küche wird das Mittagessen sowie Lebensmittel für Frühstück und Abendessen geliefert. Das Hauswirtschaftspersonal der Internatsgruppen nimmt die angelieferten Speisen entgegen, kontrolliert und verteilt die Nahrungsmittel auf die Gruppen.
Reinigungsarbeiten werden im Internat durch das Hauswirtschaftspersonal erbracht. Die Instandhaltung der Räumlichkeiten ist Aufgabe des hauseigenen technischen Dienstes.

Betreuungsleistungen

Auftrag

Aufgabe der Eingliederungshilfe im Sinne § 53 SGBXII ist es unter anderem, eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Basis oder Voraussetzung unserer Arbeit ist es, den Menschen so anzunehmen, wie er ist und ihm mit einer humanistischen Grundhaltung zu begegnen.

Bezugspersonensystem

Für jeden Internatsschüler ist eine Person des Betreuungspersonals bestimmt, die die Erziehungs- und Förderpläne nach Absprache mit den anderen pädagogischen Mitarbeitern erstellt und dokumentiert. Die Internatsleitung achtet gemeinsam mit den Gruppenleitungen darauf, dass jedes Kind eine persönliche förderliche Beziehung zu den Internatserziehern aufbauen kann. Die positive Wirkung von Gruppenbeziehungen wird im Erziehungsprozess eingesetzt.

Erziehung - Sozialerziehung, Emotionaler Bereich

Die individuellen Anlagen, Fähigkeiten und Fertigkeiten bilden die Ansatzpunkte für die Entwicklungsförderung der Kinder und Jugendlichen. Je nach Schweregrad und Art der Behinderung zeigen die Kinder, die zu uns in die Einrichtung, Schule und Internat kommen, Entwicklungsdefizite in emotionalen, sozialen, intellektuellen, motorischen und sprachlichen Bereichen. Der praktizierte Erziehungsstil beruht auf dem demokratischen Prinzip, wobei die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eine sehr große Rolle spielen und mit einbezogen werden. Erzieher, Kinder und Erziehungsberechtigte haben Rechte und Pflichten. Der Umgang soll auf gegenseitiger Achtung basieren. Die Kinder und Jungendlichen haben ein Recht auf Entfaltung in allen Phasen der Entwicklung.
Die Schüler sollen angemessene Verhaltensweisen in den unterschiedlichen Situationen kennen lernen und entsprechend anwenden.

Bildung

Die Erzieher unterstützen soweit wie notwendig die Bildung und Förderung, die die Kinder und Jugendlichen in der Schule erhalten. Hierzu gehört die Beaufsichtigung der Hausaufgaben und eventuelle Einzelförderung. Voraussetzung ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrern und dem Therapeutenteam.

Förderung

Die Entwicklungsförderung richtet sich individuell nach Ausgangslage der Kinder- und Jugendlichen. Ziele sind die Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit der übrigen Sinne wie Sensibilisierung bzw. Desensibilisierung, Gefühl, Gehör, Geruchssinn, Geschmackssinn, Tastsinn, Grob- und Feinmotorik, Sprache bzw. andere Ausdruckformen eigener Bedürfnisse, etc. Wichtig sind auch das Kennen des Körperschemas und die Körperwahrnehmung. Außerdem soll die Fähigkeit der Nahrungsaufnahme, insbesondere bei Schülern mit einer Mehrfachbehinderung, gefördert werden.
Die Förderung der Bewegungsfähigkeit sollte von Anfang an regelmäßig in möglichst vielen Bereichen gemacht werden. Dies begünstigt auch die Mobilität in bekannter und unbekannter Umgebung.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Förderung im lebenspraktischen Bereich, da die Entwicklung zur Selbständigkeit ein wesentliches Ziel ist.
Beim Zusammenleben in einer Wohngruppe ist auch die Förderung der sozialen Kompetenz notwendig und impliziert. Insgesamt soll die Förderung im Internat dazu beitragen, das Entwicklungspotential der Kinder und Jugendlichen in allen Bereichen zu optimieren.

Pflege/Assistenz

Die Kombination von Sehbehinderung oder Blindheit mit anderen wesentlichen Behinderungen setzt voraus, dass ein starkes Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen erforderlich ist und geleistet wird. Die Internatsschüler benötigen oft Hilfe des Betreuungspersonals und permanente Begleitung von einer verbalen und taktilen Assistenz bis hin zur vollständigen Ausführung und Pflege.

Freizeit - Hobbys - lebensnahe Angebote

Eine sinnvolle Freizeitgestaltung trägt viel zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Im Internat lernen die Kinder und Jugendlichen verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten kennen und können daraus Hobbys entwickeln. Der Erzieher gibt einerseits Raum für wirklich freie Zeit und andererseits zielgerichtete Angebote im Rahmen der individuellen Persönlichkeitsbedürfnisse, wie z.B. Musizieren, Sport, Kinobesuch, Exkursionen, Theater, Besuch von Ausstellungen, etc.

Musische Förderung und Sport- bzw. Bewegungsangebote

Da die visuelle Sinneswahrnehmung nicht oder nur eingeschränkt vorhanden ist, müssen die verbliebenen Sinne soweit wie möglich diese Wahrnehmung kompensieren. Um diese zu unterstützen bzw. zu fördern, sind unter anderem musische Angebote notwendig.
Viele unserer Schüler besitzen ein ausgeprägtes Gefühl für Töne, Rhythmus und Takt, welches ihnen einen weiteren Zugang zur Umwelt ermöglicht. Hier hilft das Internat, die grundlegenden Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen zu fördern, und unterstützt deren weiteren Einsatz, z.B. in der Schulband, im Musikunterricht und bei sonstigen musischen Veranstaltungen.
Aufgrund der fehlenden visuellen Wahrnehmung müssen die Kinder und Jugendlichen auch im Bereich der Bewegungserziehung vielseitige Angebote bekommen, um soweit wie möglich Bewegungsabläufe erlernen zu können.
So ist bei manchen mehrfachbehinderten Schülern das Bewegungsniveau extrem niedrig, so dass grundlegende Bewegungen, wie Kopfkontrolle, Bewegung der Arme, Beine und des Rumpfes, etc. trainiert werden müssen. Hierzu gehört, dass krankengymnastische Übungen in der Internatsgruppe weitergeführt werden, um überhaupt Erfolge zu erzielen und mehr Lebensqualität zu bekommen.
Unterstützend wirken Angebote des Internates wie Psychomotorik, Trampolin, Airtramp, Schwimmen, Benutzung der Spielplatzgeräte, Fahren mit Kettcar, Roller, Fahrrad, etc.

Atmosphäre

Durch die Internatsaufnahme wird den Schülern ein gutes Lernfeld geboten. Der geregelte Tagesablauf hilft vielen Kinder und Jugendlichen, sich zu orientieren, Struktur zu bekommen, damit sie in ihrer Persönlichkeit mehr Sicherheit erlangen. Die für die Kinder und Jugendlichen abgestimmte Gruppenatmosphäre gibt eine gute Basis für eine vertrauensvolle Zu-sammenarbeit.

Spezielle Anforderungen

In Einzelfällen sind der physische und psychische Status und Sinnesstatus der Schüler mit speziellen Beeinträchtigungen, wie frühkindlichem Autismus, Asperger-Syndrom, Tag- Nacht- Rhythmusstörungen, etc. belastet. Das bedeutet, dass bei der Unterstützung, Betreuung und Pflege nicht nur der zeitliche Mehraufwand eingeplant werden muss, sondern ein höheres Belastungs- oder Gefährdungspotenzial durch eine sehr intensive und umfassende Aufsicht unterbunden werden muss.
Dazu gehört auch in bestimmten Fällen, dass Selbstgefährdung durch hierauf abgestimmte Ausstattung des Zimmers ausgeschlossen wird.

Familienarbeit, Elternarbeit

Da die Fahrzeit zu den Heimatorten vieler Kinder und Jugendlicher oft weit mehr als 1,5 Stunden beträgt, ist es etwas schwieriger, den Kontakt zueinander herzustellen und zu halten. Um den Kontakt möglichst intensiv zu gestalten, besitzen alle Kinder und Jugendlichen ein Mitteilungsheft, welches wöchentlich zwischen Internat und Zuhause hin und her geschickt wird. In diese Hefte wird eingetragen, ob sich während der Woche bzw. am Wochenende etwas Besonderes ereignet hat, ob alles in Ordnung war, etc. Teilweise werden dort tägliche Erlebnisse der Schüler berichtet, um die Eltern intensiver am Leben ihres Kindes teilhaben zu lassen, falls die Kinder nicht in der Lage sind, selbst zu erzählen. Außerdem gibt es natürlich den regelmäßigen telefonischen Kontakt, der eine persönliche Beziehung zwischen Betreuungspersonal und Eltern schafft.
Um den Eltern und Familien noch mehr Gelegenheit zu geben, das tägliche Miteinander im Internat mitzuerleben, sind die Familien jederzeit eingeladen, das Internat zu besuchen. Im Gegenzug machen die Erzieher nach Bedarf auch Haus- bzw. Elternbesuche, um die unmittelbare Umgebung der Kinder und Jugendlichen kennen zu lernen und dadurch besser zu verstehen, wovon das Kind in der Woche erzählt.
Durch bestehende Feste in Internat und Schule, wie Karneval, Schulfest, St. Martin, Weihnachtsfeier, Geburtstagsfeier, etc. können sich weitere Besuche ergeben.
Zusätzlich findet zweimal im Jahr ein offizieller Elternsprechtag von Schule und Internat statt, an dem es intensive Austauschmöglichkeiten gibt.
Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, bei Erziehungsplanungsgesprächen (EPG) zusammen zukommen.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass das Verhältnis zwischen den Eltern und dem Internat auf Ehrlichkeit, gegenseitigem Respekt und Kritikbereitschaft zum Wohl der Kinder und Jugendlichen besteht.


Personal

Personalschlüssel

Der Personalschlüssel im Betreuungsdienst ist nach der Differenzierung der Leistungstypen (laut Rahmenplan NRW) und Vorgaben der Heimauf-sicht festgelegt. In den Intensivfördergruppen, wo Schüler mit Mehrfachbehinderung be-treut werden, die zum Leistungstyp 7 eingestuft sind, ist der Personal-schlüssel 1:2 festgelegt. In den Integrativgruppen, wo überwiegend blinde oder sehbehinderte Schüler betreut werden, ist der Personenschlüssel 1:3 festgelegt. Außerdem sind für die Betreuung und Beaufsichtigung in der Nacht für alle Gruppen Nachtwachen beschäftigt. Auch ist den Gruppen je eine Hauswirtschaftskraft zugeteilt.

Qualifikation und Berufserfahrung

Im Internat sind für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger, Erzieher, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter und Kinderpfleger im Dienst eingesetzt.
Interne und externe Fortbildungen sowie Arbeitsgruppen bieten den Mitarbeitern die Möglichkeit, neue Informationen zu erarbeiten und Erfahrungen auszutauschen. Folgende Fortbildungen geben zertifizierte, qualitätssteigernde Zusatzausbildungen:

Multiprofessionelle Teamarbeit

Die Erziehungsarbeit im Internat erfordert von den Mitarbeitern ein hohes Maß an Bereitschaft und Fähigkeit zu enger Kooperation. Hierbei ist der Austausch mit den Lehrern, Therapeuten, Krankenschwestern, mit den Experten anderer Einrichtungen und mit Ärzten von großer Bedeutung.
Ein guter geregelter Informationsfluss dient dazu, dass die Einrichtung den gestellten Anforderungen gerecht wird.

Aufgabenorientierter Personaleinsatz

Die Betreuungszeiten im Internat umfassen die Wochentage Montag von 9.15 Uhr bis Freitag 14 Uhr. In den Ferien und am Wochenende findet nur in der Dauergruppe und Kombigruppe Schülerbetreuung statt.


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